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professionelle persönliche Beratung | | |
Für jeden Sparer gibt es den passenden Investmentfonds. Dabei ist es egal, ob Anleger für das Alter oder für den Autokauf sparen und ob sie einmalig oder ab und zu etwas auf die Seite legen wollen. Privatanleger wählen einfach den Investmentfonds, der ihren Sparzielen entspricht.
Das Prinzip des Investmentfonds gibt es schon seit 1774 – und bewährt hat es sich bis heute. Denn in Investmentfonds bündeln viele verschiedene Sparer ihr Geld und investieren so schon mit kleinen Beträgen in unterschiedliche Branchen, Regionen, Immobilien und Kapitalmärkte.
Das Geld der Sparer wird in dem jeweiligen Investmentfonds gebündelt und von Experten entsprechend der zugrunde liegenden Anlagestrategie angelegt. Anders als beispielsweise beim Kauf einzelner Wertpapiere müssen die Sparer jedoch selbst keine weiteren Anlageentscheidungen treffen. Denn Fondsmanager beobachten das Marktgeschehen und treffen die Anlageentscheidungen im Interesse der Anleger. Zugleich können die Fondsmanager mit großen Kauf- und Verkaufsaufträgen günstigere Transaktionen vornehmen, als dies einzelnen Kleinanlegern möglich wäre. Die Sparer erhalten Fondsanteile entsprechend ihrer Einzahlungen und nehmen so auch schon mit kleinen Beträgen Teil an den Entwicklungen der internationalen Kapitalmärkte.
Ein geschlossener Fonds oder geschlossener Investmentfonds (englisch closed-end fund, von daher die Abkürzung CEF) ist ein Investmentfonds, bei dem eine feststehende Anzahl von Anteilen oder eine feststehende Kapitalsumme eingeworben wird, ohne dass Anteile an den Fonds selbst zurückgegeben werden können. Anders als bei einem offenen Fonds werden vom Fondsmanager keine neuen Anteile zur Befriedigung weiterer Investorennachfrage ausgegeben. Manchmal wird umgangssprachlich auch von Beteiligungen oder Kapitalbeteiligungen gesprochen.
In Deutschland sind geschlossene Fonds sogenannte „alternative Investmentfonds (AIF)“ im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und werden in Publikums- und Spezialfonds unterschieden. Mit dem KAGB gibt es in Deutschland erstmals ein gemeinsames Regelwerk für Anbieter offener und geschlossener Investmentfonds. Über die enthaltenen Anlageklassen / Investitionsgegenstände (z. B. Immobilien, Unternehmensbeteiligungen (= Private Equity), Infrastruktur, Alternative Energie Projekte, etc.) ist mit der Gestaltung als geschlossener Fonds keinerlei Aussage getroffen. In den geschlossenen Investmentfonds kann nur innerhalb eines festgelegten Platzierungszeitraums investiert werden, danach wird der Fonds geschlossen. Ein vorzeitiger Verkauf der Beteiligung des einzelnen Investors an einem geschlossenen Fonds ist in der Regel meist nicht möglich (ggf. über einen Zweitmarkt).
Von der Konzeption bis zur Auflösung
Bevor ein geschlossener Fonds durch die Gründung der Fondsgesellschaft (in der Regel einer GmbH & Co. KG) entsteht, muss dieser konzipiert werden: Am Anfang steht in der Regel der Erwerb des Investitionsgegenstandes (außer bei sogenannten „Blindpools“, hier werden die Investitionsgegenstände erst während der Laufzeit der Startphase des geschlossenen Fonds erworben). Dieser wird durch die Fondsgesellschaft mit Fremdkapital vorfinanziert. In der Regel handelt es sich dabei zum einen Teil um eine langfristige Fremdfinanzierung, die der Fonds auch während der Haltedauer beibehält (außer bei sogenannten Eigenkapitalfonds, die über die Startphase hinaus keine Fremdfinanzierung benötigen) und zum anderen Teil um die Zwischenfinanzierung des einzuwerbenden Eigenkapitals.
Es wird ein Geschäftsplan aufgesetzt, der die Wirtschaftlichkeit der Unternehmung belegt. Zudem handelt die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft (in der Regel die Kapitalverwaltungsgesellschaft) alle relevanten Verträge aus. Anschließend werden die Verkaufsunterlagen nebst Anlagebedingungen erstellt und letztere zur Prüfung und Freigabe bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) eingereicht. Nach erfolgter Freigabe und Vertriebsanzeige bei der BaFin beginnt die Eigenkapitalplatzierung des Fonds – in der Regel über Banken, Sparkassen und/oder freie Finanzdienstleister. Durch das von Anlegern eingeworbene Eigenkapital wird die kurzfristige Zwischenfinanzierung abgelöst.
Ist genügend Eigenkapital eingesammelt, wird der Fonds für weitere Neuanlagen geschlossen und wechselt in die Betriebsphase: In den darauffolgenden Jahren bewirtschaftet die Gesellschaft den Investitionsgegenstand; in der Regel beauftragt die Geschäftsführung hierzu einen Dienstleister. Die Geschäftsführung des Fonds trifft die Entscheidungen zum laufenden Betrieb und in der Regel auch zum Verkauf des Anlageobjekts. Die Geschäftsführung unterliegt verschiedenen Kontrollen. So werden die Zahlungsströme von der Verwahrstelle überwacht, die Jahresabschlüsse von Wirtschaftsprüfern geprüft und über die Entlastung der Geschäftsführung in der Gesellschafterversammlung gestimmt. Nach Verkauf des Anlageobjekts kommt es zur Auflösung des Fonds: Der Investitionsgegenstand wird veräußert, der Verkaufserlös an die Gesellschafter ausgeschüttet und anschließend die Gesellschaft aufgelöst. Bei einigen geschlossenen Fonds kann es aufgrund derer Konzeption auch zu laufenden Erträgen (z. B. aus Mieteinnahmen aus den Investitionsgegenständen) kommen.